Gleichwertigkeit von Deutscher und Schweizer Meisterabschlüssen
Aufgrund der hohen Übereinstimmung der Berufsbildungssysteme in Deutschland und der Schweiz sollen berufliche Qualifikationen für vergleichbare berufliche Tätigkeiten gegenseitig anerkannt werden, um die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern (Abkommen vom 10. Februar 2021 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen). >> mehr
Um dieses Abkommen und das darauf bezogene Gesetz umzusetzen, sollen als sogenannte Arbeitsinstrumente für die Anerkennungspraxis Entsprechungslisten (Empfehlung für zuständige Stellen) erstellt werden. Unter Einbeziehung der Expertise der Fachverbände haben wir diese Begutachtungen für die deutsche Seite vorgenommen.
Titel höhere Berufsbildung in der Schweiz | Meistertitel in Deutschland | Gegenseitige Anerkennung? | Vollständige Anerkennung inkl. Ausbildereignung? |
Bauführerin Gebäudehülle mit eidgenössischem Fachausweis, FR Gerüstbau | Gerüstbauer | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Betriebsleiter Bäckerei-Konditorei-Confiserie, diplomierter | Bäcker | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Betriebsleiter Carrosserie, diplomierter | Karosserie- und Fahrzeugbauer | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Betriebsleiter Zweiradbranche mit eidgenössischem Diplom | Zweiradmechaniker | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Coiffeur mit eidgenössischem Diplom | Friseur | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Fotofachmann mit eidgenössischem Diplom | Fotograf | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Gebäudereiniger, diplomierter | Gebäudereiniger | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Geigenbaumeister | Geigenbauer | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Glasermeister | Glaser | ||
Holzbildhauermeister | Holzbildhaer | noch in Prüfung | |
Hörgeräte-Akustiker mit eidgenössischem Fachausweis | Hörakustiker | noch in Prüfung | |
Innendekorateur, diplomierter | Raumausstatter (wird aktuell neu geordnet) | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Kaminfegermeister | Schornsteinfeger | ||
Kosmetiker, diplomierter | Kosmetiker | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Malermeister | Maler- und Lackierer | ||
Meister Leder und Textil | Sattler und Feintäschner | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Metzgermeister | Fleischer | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Ofenbauer-Meister | Ofen- und Luftheizungsbauer | ||
Orthopädie-Schuhmachermeister, diplomierter | Orthopädieschuhmacher | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Orthopädist, diplomierter | Orthopädietechniker | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Plattenlegermeister | Fliesen-, Platten-, und Mosaikleger | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Schreinermeister | Tischler | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Spenglermeister mit eidgenössischem Diplom | Klempner | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Stuckateurmeister | Stuckateur | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. | |
Uhrmachermeister | Uhrmacher | vollständige Anerkennung mit Abschluss (Berufsbildner ist Zulassungsvoraussetzung für Berufsprüfung) | |
Weintechnologiemeister | Weinküfer | vollst. Anerkennung nur mit separatem Nachweis der pädagogischen Kompetenz durch Berufseigner oder AEVO/Teil IV, da diese keine Zulassungsvoraussetzung für Abschlussprüfung sind. |
Stand Dezember 2023